Kassenbon

Ein Bon oder Kassenzettel, österreichisch und schweizerisch aka Kassabon, ist die oftmals verwendete Bescheinigung der Bezahlung eines Einkaufs oder einer Dienstleistung. Die Voraussetzungen für eine Bon oder Rechnung werden jedoch in der Regel nicht erfüllt.

Format sowie Werkstoff


Der Beleg wird in jener Regel ad hoc erzeugt, wodurch im Rahmen von robusten und günstigen Druckverfahren mittels wartungsarmer Bondrucker schmale Endlosrollen, oftmals mit den Breiten 57 mm oder 80 mm (wobei die Rollen bis zu 0,5 mm auf Untermaß geschnitten werden), bedruckt werden.
Seit Ende des 20. Jahrhunderts kommt vor allem dieser Thermodirektdruck zum Arbeitseinsatz, bei dem Rollen aus Thermopapier verwendet werden. Stellenweise altert Thermopapier einigermaßen schnell. Das Schriftbild verblasst mit der Zeit unter Licht- sowie Wärmeeinfluss oder wird mit Hilfe von Fremdstoffe nach sowie nach aufgelöst. Angewiesen vom verwendeten Thermopapier mag dieser Kassenbon gesundheitsschädliche Stoffe wie BPA enthalten, was bei Berührung mit dem Papier über die Haut aufgenommen wird.

Rechtliches


Weder die gesetzlichen Bestimmungen dieser Kassenzettel im Zuwendung auf das Schriftformgebot (§ 368 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB) noch die die Anforderungen der Rechnung in Bezug auf Name und Anschrift (§ 14 Abs. vier Nr. 1UStG) werden erfüllt.

Wirklich werden Kassenbons bis zu einem Gesamtbetrag von 250,00 ? (inkl. USt), welche die Anforderungen des § 33 UStDV erfüllen, als Kleinbetragsrechnung erwiesen. In diesem Fall müssen Unternehmer als Leistungsempfänger darauf respektieren, dass indem dieser zehnjährigen Aufbewahrungsfrist die Lesbarkeit des Weiteren bei der Verwendung von Thermopapier gewährleistet bleibt sowie jener Inhalt unversehrt überdauert (§ 14b Abs. 1 Satz 1-4 i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz UStG). Gewährleistet wird das mittels eine Kopie auf normales Papier. Eine Aufbewahrung des Kassenbons ist dann nicht mehr unvermeidlich (Abschnitt 14b.1. Abs. 5 Satz 3 hier u. 4 UStAE).
Im Rahmen der Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen muss der Käufer gleichmäßig den Kauf eines Gegenstandes konstatieren. Die Beweisführung zu diesem Zweck ist nicht notwendigerweise mit dem Kassenbon verbunden. Die wesentlichen Umstände des Kaufes können außerdem dauernd anderweitig nachgewiesen werden (beispielsweise per Kartenzahlungsbeleg). Eine anderweitige Vereinbarung würde den Käufer fortwährend unangemessen benachteiligen (bspw. bei Verwendung von AGB durch § 307 BGB).

Bewirtungsbeleg


Bei Bewirtungsaufwendungen ist der Kassenbon - dieser in dem Fall den umsatzsteuerlichen Vorschriften genügen müsste - oder eine alternative maschinell erstellte sowie in dieser Kasse registrierte Rechnung notwendig, da die Aufwendungen alternativ steuerlich nicht absetzbar sind (R vier.10 Abs. 8 EStR 2012).

Inhalt


Vorderseite


Kassenbons einbeziehen mehrfach die notwendigen Angaben einer Kleinbetragsrechnung, teils ferner die Angaben für eine Rechnung ab 250,01 ? / CHF 400 (mit Ausnahme jener Angabe des Leistungsempfängers) wenn eine zusätzliche Empfangsbestätigung dieser Zahlung. Bei unbarer Zahlung wird das Zahlungsprotokoll teils wenn schon direkt auf dem Kassenbon ausgedruckt. Genauso werden sie gelegentlich zumal zu Marketingzwecken genutzt um beispielsweise mit aufgedruckten Coupons zu weiteren Einkäufen zu ermutigen.

Sprechender Kassenbon


Sondern nur die Warengruppe zu benennen, werden nun oft die Verkaufsdaten eines Artikels auf dem Kassenbon vollständig wiedergegeben.

Rückseite



  • Teilweise werden zusätzlich die Rückseiten der Kassenbons genutzt

  • •für Ermächtigungen bei unbaren Zahlungen (Deutschland, Österreich).

  • •für Hinweise auf bestimmte Bedingungen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Erkennen lassen zur Garantie oder Gewährleistung.

  • •für Marketingzwecke.



Trivia


Jener Ausspruch "Ist gebongt!" ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für Zustimmung, etwa mit der Stellenwert "Das geht in Ordnung!" oder "Habe ich verstanden!" Die Anfang des Wortes bezieht sich auf die Aufnahme eines Artikels auf den Kassenbon oder die Eingabe bei einer Registrierkasse.

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